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Rechtliche Hinweise

Ein gültiger Fischereischein und eine Angelerlaubnis vom jeweiligen Fischereiberechtigten sind notwendige Voraussetzung für das Angeln in Mecklenburg-Vorpommern. Die meisten Fremdenverkehrsämter, Angelshops oder in den Gemeinden die Angelvereine oder ortsansässigen Fischer geben Angelkarten als Tages-, Wochen- oder Monatskarte aus oder sind bei der Beschaffung behilflich. Die Preise sind zwar regional unterschiedlich, aber für die meisten dieser Gewässer hat der Landesanglerverband M-V Pachtverträge abgeschlossen und es gibt die Karten zu moderaten Preisen auch für Gastangler.

Das Chartern von Booten mit einer Motorisierung über 5 PS erfordert einen Sportbootführerschein. Beim Chartern von Hausbooten gibt es für bestimmte Wasserstraßen Ausnahmen. Darüber informiert der Bootscharterer.

Schonzeiten, Mindestmaße und andere Vorschriften, die im Regelfall beim Erwerb des Angelscheines ausgehändigt werden, sind für jeden Angler Weidmannspflicht.

Autor: Dr. Jochen Zimmermann

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