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Mindestmaße

Das Recht der Aneignung von gefangenen Fischen besteht nur dann, wenn diese das Mindestmaß erreicht haben. Damit soll den Tieren mindestens eine einmalige Reproduktion ermöglicht werden. Fische, die das Mindestmaß noch nicht erreicht haben, wie auch Fische, die während der Schonzeit mitgefangen wurden, sind unverzüglich mit der notwendigen Sorgfalt in das Gewässer zurückzusetzen.

FischartMindestmaß [cm]
Binnen / Küste
Schonzeiten
Binnen / Küste
Aal (Anguilla anguilla)45 cm (ausgenommen Blankaal) / 45 cm (ausgenommen Blankaal)
Barsch
Blei (Abramis brama)
Forelle
Hecht
Karpfen
Plötz (Rutilus rutilus)
Regenbogenforelle
Schlei
Stör
Weißfisch
Wels
Zander

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